Die vorliegenden Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 (1) BauGB sind unzureichend, da sie keine ausreichende Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands enthalten. Insbesondere fehlt die notwendige Information zur Umsetzung europäischer Artenschutzstandards, wie etwa der Prüfung auf CEF-Maßnahmen und der Durchführung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen. Die Fachunterlagen der Senatsverwaltung, die diese Maßnahmen betreffen, liegen bereits seit längerer Zeit vor, werden aber in den vorliegenden Unterlagen nicht berücksichtigt. Daher fordere ich, dass die erforderlichen Informationen ergänzt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wiederholt wird.
Laut Ergebnisdokumentation des Wettbewerbsverfahrens liegt für den Siegerentwurf die Sportwiese „optimal am ursprünglichen Ort.“ Allerdings ist dieser Auszug unvollständig, da das Zitat vollständig...