Eine GRZ von 0,9 ist aus Gründen des Klima- und Bodenschutzes sowie des Gesundheitsschutzes der Anwohner nicht vertretbar. Es ist daher dringend erforderlich, die GRZ durch Anpassung des Bedarfsprogramms auf höchstens 0,7 zu reduzieren. Nur so kann ein schonender Umgang mit Grund und Boden gewährleistet werden.
Aus der Ergebnisdokumentation des Wettbewerbsverfahrens wird als Planungsansatz für den Siegerentwurf herausgehoben: „Die Sportwiese liegt optimal am ursprünglichen Ort.“ Dieser Auszug aus der...