Die Ergebnisdokumentation des Wettbewerbsverfahrens nennt als Planungsansatz für den Siegerentwurf: „Die Sportwiese liegt optimal am ursprünglichen Ort.“
Jedoch ist dieser Auszug aus der Dokumentation unvollständig und sinnentstellend. Das vollständige Zitat lautet: „Die Sportwiese liegt optimal am ursprünglichen Ort, ist jedoch – zu sehr – verkleinert.“
Da die B-Plan-Begründung diese wichtige Information ohne Kenntlichmachung der Kürzung unterschlägt, ist sie vermutlich verfahrensfehlerbehaftet. Ich fordere die unverfälschte Wiedergabe des vollständigen Zitats im Erläuterungstext und die Durchführung einer erneuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die reine sportfachliche Bedarfsermittlung ohne Berücksichtigung von städtebaulichen und klimatischen Aspekten führt dazu, dass das Grundstück nahezu vollständig bebaut werden muss. Die hieraus...