Die Planungsbegründung beschränkt sich auf eine rein sportfachliche Bedarfsermittlung, ohne dabei städtebauliche und klimatische Aspekte zu berücksichtigen. Dadurch muss das Grundstück nahezu vollständig bebaut werden, was eine nicht zukunftsfähige Planung darstellt. Um dies zu vermeiden, sollten die Bedarfe an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden, insbesondere hinsichtlich der Größe des Stadions, des Umfangs der Büroflächen und der Zahl der Großspielfelder.
Eine GRZ von 0,9 bedeutet eine bis zu 90%-ige Bodenversiegelung und kann keinen schonenden Umgang mit Grund und Boden darstellen. Die GRZ ist durch Anpassung des Bedarfsprogramms auf max. 0,7 zu...