Die Planungsbegründung legt einen Schwerpunkt auf die Förderung eines gesunden Lebensstils der Bürgerschaft und eine Stärkung der wohnortnahen Versorgung mit Grün-, Freizeit- und Erholungsflächen. Die vorgelegte Planung steht jedoch im Widerspruch zu diesen Zielen, da sie die Funktionen der vorhandenen Flächen erheblich schwächt. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass die Sportwiese im aktuellen Umfang erhalten bleibt und dass das Maß der baulichen Nutzung sowie der Bodenversiegelung reduziert werden, um den Bedarf der Bevölkerung nach Erholungsflächen zu decken.
Die vorliegenden Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 (1) BauGB sind unzureichend, da sie keine ausreichenden Informationen zur Prognose über die Entwicklung des...