Das Gelände sollte aus klimatischen und gesundheitlichen Gründen nur äußerst flächenschonend bebaut werden. Erforderlich ist der Erhalt von weitaus mehr Bäumen als CO2-Speicher und zur Abkühlung, eine ressourcenschonende Umstrukturierung der Planung mit Priorität Bestandserhalt und deutlicher Reduktion der Baumasse um mindestens die Hälfte.
Die Behauptung, dass trotz der hohen GRZ von 0,9 die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben, da keine Wohnnutzung innerhalb des Plangebiets erlaubt ist,...