Im Ergebnisprotokoll des RPW-Wettbewerbs heißt es in der schriftlichen Beurteilung des Preisgerichts zum 1. Preis: „Gut wäre, wenn sich die Chance ergäbe, die beiden vorhandenen westlichen Masten am Standort zu halten.“ Diese wichtige Information wird in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorenthalten, obwohl aus diesem Dokument an anderen Stellen zitiert wird.
Eine GRZ von 0,9 ist nicht mit den Anforderungen an einen schonenden Umgang mit Grund und Boden vereinbar. Aus Gründen des Klima- und Bodenschutzes sowie des Gesundheitsschutzes der Anwohner muss...