Die Aussage, dass trotz der hohen GRZ von 0,9 die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt werden, da innerhalb des Plangebietes keine Wohnnutzung zugelassen ist, ist städtebaulich nicht haltbar. Das Plangebiet ist auf drei Seiten von dichter Wohnbebauung umgeben.
Die erhebliche Vergrößerung des Maßes der baulichen Nutzung und einer bis zu 90%-igen Bodenversiegelung beeinträchtigt die gesunden Wohnverhältnisse an der Gaudy-, der Tops- und der Cantianstraße.
Leitlinien für den Realisierungswettbewerb geben vor, dass der Versiegelungsgrad auf dem Gelände so gering wie möglich gehalten werden soll und dass die vorhandene Sportwiese als wichtiger Raum für...