Strafanzeige wegen Asbeststaub im Jahn-Sportpark

Strafanzeige wegen Asbeststaub im Jahn-Sportpark

Der Senat verschleiert „überraschende“ Asbestfunde und spart an den Schutzmaßnahmen.

Veranlasst durch zahlreiche besorgte Nachfragen aus der Anwohnerschaft hat im Auftrag der Bürgerinitiative Jahnsportpark eines unserer Mitglieder Strafanzeige gegen die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen gestellt. Parallel wurde Beschwerde bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt eingereicht.

Seit Ende Januar wurde das Osttribünengebäude des Friedrich-Ludwig-Jahn- Stadions abgerissen. Diese Maßnahme erfolgte über gut zwei Monate nahezu ohne Staubschutzmaßnahmen.

Anfang April wurden dann plötzlich Schuttberge von Arbeitern in Schutzanzügen und mit Staub- schutzmasken abgedeckt – das nährte schlimmste Befürchtungen. SenSBW hat jedoch erst zwei Wochen später, nach einer entsprechenden Anfrage von Bündnis 90 / Die Grünen im Abgeord- netenhaus, eine dürre Pressemitteilung herausgegeben. Tenor: Ja, es wurde schwach gebundener Asbest gefunden; bitte gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen.

Letzteres trifft leider zu, denn die Gefahrstoffverordnung sieht bei Asbest als Schutzmaßnahmen die „staubdichte Abtrennung des Arbeitsbereichs“ und „Lüftungseinrichtung mit ausreichender Unterdruckhaltung“ vor. Die Senatsverwaltung will, angeblich abgestimmt mit dem LAGeTSi, den konta- minierten Schutt jedoch unter freiem Himmel verpacken: „Das betroffene Material wird in faser- dichte Säcke verpackt und in Deckelcontainer für den Abtransport verladen. Zudem wird zur Ver- meidung von Staubemissionen bei den Arbeiten mit dem kontaminierten Material ein Wassernebel erzeugt“, heißt es in der Pressemitteilung. Noch vier Wochen nach Vorliegen des Schadstoffbefundes wurde Ende April die Abdeckung weiter nachgebessert und ist immer noch unvollständig. Wohl am 02.05.2025 hat der Wind einige Abdeckplanen gelöst, so dass der asbesthaltige Schutt ungeschützt und offen dalag, bis er am 05.05. gegen Mittag wieder abgedeckt wurde – das ist in höchstem Maße fahrlässig und beweist, dass die bisherigen Maßnahmen ungeeignet sind!

Dieses Verhaltensmuster ist uns bereits aus dem Artenschutz allzu bekannt: Zu wenig, zu spät, zu schlecht – aber mit dem Segen der nachgeordneten Behörden, die offensichtlich dem Druck von oben nicht standhalten.

Schwach gebundener Asbest ist für Mensch und Umwelt besonders gefährlich. Die Asbestfasern können aufgrund ihrer wenig beständigen Bindung besonders leicht freigesetzt werden.

Den Umgang der Senatsverwaltung mit einem derartig krebserregenden, Luft- und Lungengängigen Stoff, auf einer hochfrequentierten Sportanlage mitten in einem Wohngebiet, halten wir für völlig unzureichend und inakzeptabel.

Wir fordern daher:

  • Eine unverzügliche Laborbefundung von mindestens zehn Bodenproben und an Gebäuden abgelagerten Stäuben in der Umgebung der Baustelle auf Asbest, Amphibolasbest und Chrysotilasbest. Zu beproben sind die vorhandenen Sportanlagen inkl. der Sport- und der Werferwiese, der Schotterparkplatz, sowie abgelagerte Stäube am Steinhaus, am MLK-Gebäude, am Tennisclubhaus, und an Wohnbauten an der Tops- und Cantianstraße.
    Die Probenentnahme soll aus Transparenzgründen im Beisein eines Vertreters der BI Jahnsportpark stattfinden. Zu jeder Probe ist der BI Jahnsportpark eine versiegelte Rückstellprobe für eine ggf. erforderliche Kontrollbefundung auszuhändigen.
  • Den sofortigen Stopp für jegliche Bautätigkeit auf der Baustelle, insbesondere Umlagerung von Schutt, weitere Abriss- und Erdarbeiten, bis zum Vorliegen der Ergebnisse dieser Befundung.
  • Eine unverzügliche staubdichte Einhausung der betroffenen Haufwerke und der noch vorhan- denen Reste der Osttribüne mit ausreichender Unterdruckhaltung entsprechend der GefStoffV.
  • Eine unverzügliche Information aller Sportvereine, aller informell Sport treibenden und der Anwohnerschaft in den umliegenden Straßen über das aktuell und evtl. seit Monaten bestehende Gesundheitsrisiko sowie eine spätere Information über die Ergebnisse aller Befundungen zur Asbestbelastung in der Umgebung der Baustelle.
  • Den Abbruch der Planung dieses Stadionneubaus, mit dem die Senatsverwaltung so offenkundig überfordert ist, zugunsten eines kleineren Projekts mit größerem Nutzen für Vereine, Schulen, Kitas und Anwohnerschaft.

Update zum Thema:
Am 23.05.2025 hat sich die Senatsverwaltung zum weiteren Vorgehen geäussert

Gefährlicher Asbestfund beim Stadionabriss – Sofortiger Abrissstopp!

Gefährlicher Asbestfund beim Stadionabriss – Sofortiger Abrissstopp!

Beim laufenden Abriss der Osttribüne im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark ist es zu einem gravierenden Vorfall gekommen: Es wurden schwach gebundene Asbestbaustoffe entdeckt – Materialien, die bislang “nicht bekannt” waren. Laut Senatsverwaltung sollen sie im “Bauschutt, der zur Bauzeit verbracht wurde” enthalten sein. An anderen Baustellen wird für gewöhnlich Baumaterial verbaut, beim Jahn-Stadion wurde dagegen Bauschutt verbracht, der erst jetzt entdeckt wurde? Könnte es nicht vielmehr sein, dass die Schadstoffsanierung nicht sachgerecht durchgeführt wurde?

Faktisch war der angrenzende Stadtteil wochenlang massiver Staubentwicklung ausgesetzt. Nun stellt sich die Frage, ob dieser Baustaub schadstoffbelastet war. Die Erklärung des Senats ist nicht plausibel. Wir fordern daher eine gründliche Aufklärung des Sachverhalts mit Beprobung von Staub und Böden in der Umgebung der Baustelle.

Die Gesundheitsgefahr, die von Asbest ausgeht, ist nicht zu unterschätzen: Besonders schwach gebundene Asbestprodukte gelten als hochgefährlich, da sie leicht Fasern freisetzen, die beim Einatmen zu schweren Lungenerkrankungen, darunter Asbestose und Krebs, führen können. Einmal freigesetzt, bleiben die feinen Fasern oft unsichtbar in der Luft und stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Gesundheit der Anwohnenden und Passanten dar – selbst bei kurzen Aufenthalten in der Nähe.

Obwohl die Senatsbauverwaltung betont, dass keine Gefahr für Anwohner*innen bestehe, lässt diese Einschätzung jegliche Vorsicht und Transparenz vermissen. Denn: Die Menschen im Umfeld des Jahn-Sportparks, aber auch die Arbeiter auf der Baustelle wurden wochenlang nicht geschützt. Der Abriss begann ohne jegliche Schutzmaßnahme. Die Öffentlichkeit musste darauf vertrauen, dass die Schadstoffsanierung korrekt und abschließend erfolgt war. Erst jetzt – nach dem Fund und infolge intensiver Nachfragen durch Bürgerinitiative und Abgeordnete – werden Maßnahmen wie das Verpacken des Materials in spezielle Säcke, der Einsatz von Wassernebel zur Staubbindung und Schutzkleidung für die Arbeiter genannt.

Doch wer schützt die Anwohnenden?

Die Bürgerinitiative Jahnsportpark stellt klar: Weiterer Abriss ist unter diesen Umständen unverantwortlich. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Arbeiten ohne umfassende Sicherheits- und Transparenzmaßnahmen fortgeführt werden – und das mitten in einem dicht besiedelten Wohngebiet, direkt neben einer hochfrequentierten Sportanlage.

Wir fordern daher mit Nachdruck:

  • Sofortiger Abrisstopp!
  • Unabhängige Prüfung der Asbestbelastung der Umgebung durch externe Fachgutachter!
  • Umfassende Information und Einbindung der Anwohnenden!
  • Ein transparentes Sicherheitskonzept, bevor auch nur ein weiterer Stein bewegt wird!

Update zum Thema:
Am 23.05.2025 hat sich die Senatsverwaltung zum weiteren Vorgehen geäussert

 

Jahnsportpark: Artenschutzrechtliche Situation nicht akzeptabel

Jahnsportpark: Artenschutzrechtliche Situation nicht akzeptabel

NaturFreunde fordern Untere Naturschutzbehörde zum Handeln auf

Seit Ende Februar wurden auf dem Gelände des Jahn-Stadions umfangreiche Rodungen im direkten Umfeld der Brutplätze durchgeführt. Die Verluste betreffen die Brutplätze an der Westtribüne sowie die im Zuge der Gerichtsverfahren seit November umgesetzten Ausgleichsmaßnahmen für Gebäudebrüter an Bretterwänden und Türmen.

Die NaturFreunde erwarten vom Bezirk angesichts der erneut demonstrierten Rücksichtslosigkeit gegenüber den Naturschutzinteressen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Bauherrschaft, d.h. die Senatsverwaltung, in die Wege zu leiten. Es ist endlich ein rechtsicheres und tragfähiges Konzept für den vorgezogenen ökologischen Ausgleich vorzulegen, das betrifft auch die Grünstrukturen.

In einer Dokumentation wurden dem Umwelt- und Naturschutzamt Pankow die Ende Februar flächig zerstörten Vegetationsstrukturen und die hiervon betroffenen Arten beschrieben. Aus der aktuellen Stellungnahme der Naturschutzbehörde geht hervor, dass diese sich zu 100% auf die Gutachter des Senats verlässt. Demnach seien im Jahn-Sportpark keine geschützten Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Haussperlings sowie weiterer dort vorkommender Brutvogelarten zerstört worden.

Eine solche Positionierung der zuständigen Genehmigungsbehörde ist erstaunlich. Die auf ca. 1000 qm gerodeten Gebüschinseln, Hecken und Nahrungsflächen wurden nämlich durch die gleichen Gutachter des Senats im Artenschutzfachbeitrag ausdrücklich als artenschutzrelevante Ruhestätten und Nahrungshabitate gekennzeichnet. Besonders bedauerlich ist, dass die Behörde einen gemeinsamen Vor-Ort-Termin abgelehnt hat.

Die NaturFreunde haben seit Oktober das Umwelt- und Naturschutzamt Pankow mehrfach darauf hingewiesen, dass die im Senatsgutachten angegebenen Ausweichflächen entweder nicht geeignet sind, nicht existieren bzw. außerhalb des Plangebiets liegen. So steht auf einer angeblichen Ausweichfläche mit Hecken ein Neubau, weitere Flächen weisen keine oder nur noch wenige, spärliche Hecken auf.

Ein Umbau könnte eine Chance sein, es wäre ohne großen Aufwand möglich, alternativen Lebensraum für Vögel und Fledermäuse zu schaffen, der gleichzeitig klimaökologisch wirksam ist und die Lebensqualität im Wohnumfeld fördert. Diesen Willen scheint es bei den beteiligten Akteuren nicht zu geben.

Die NaturFreunde fordern daher den Senat auf, endlich eine vollständige Erfassung der Arten vorzunehmen und ein konkretes Ausgleichskonzept für das langjährige Bauvorhaben vorzulegen, wie dies rechtlich vorgeschrieben ist. Auf nicht vorhandene Ausweichflächen und eine fern in der Zukunft liegenden Nachpflanzungen zu verweisen ist fachlich und rechtlich nicht hinnehmbar.

Die NaturFreunde kritisieren, dass sich am Jahnsportpark weiterhin Defizite beim Ausgleich für den Abriss der Brutplätze von Haussperlingen, Fledermäusen und andere Gebäude bewohnenden Arten finden. Damit ist die Planungsrelevanz, die etliche Arten vom Ausgleichskonzept ausschließt, schon länger rechtlich obsolet. Die bisherigen Untersuchungen und Bewertungen sind weder fachgerecht noch vollständig. Ein Beispiel hierfür ist, dass sogar das Revier des seltenen Sumpfrohrsängers übersehen wurde.

Schneise der Verwüstung im Jahn-Sportpark – Senatsverwaltung auf Rachefeldzug gegen Spatzen?

Schneise der Verwüstung im Jahn-Sportpark – Senatsverwaltung auf Rachefeldzug gegen Spatzen?

Der Senat ist gerade wegen mangelnder Beachtung artenschutzrechtlicher Vorschriften vor Gericht zweimal gescheitert. Dies hat ihn indes nicht davon abgehalten, rücksichtlos zu einem brachialen Kahlschlag am Jahn-Stadion auszuholen.

So fielen am 22.02.2025 in einer überstürzten Aktion über 30 Bäume und flächig Hecken den Senatssägen zum Opfer. Dabei handelt es sich bei der zerstörten Vegetation – auch laut Gutachten des Senats! – um gesetzlich geschützte Ruhestätten und Nahrungshabitate von Haussperlingen und anderen Vögeln. Diese befinden sich in unmittelbarer Umgebung der bis Oktober unter gerichtlichem Abrissstopp stehenden Brutplätze an Stadiongebäuden und der eilig aufgestellten Bretterwände mit Nistkästen, die nun samt Ausgleichskonzept praktisch wertlos sind. Klare Haltung der Senatsverwaltung: Die Spatzen müssen weg, nichts soll mehr dem „Leuchtturm der Inklusion“ im Weg stehen.

Der Senat setzt erneut auf die bewährte Taktik, Fakten zu schaffen. Dass dabei gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen wird, weil die erforderlichen Ausgleichspflanzungen bisher nicht erfolgt sind, scheint die nicht doofen Bauleute der Berliner Abbruchkoalition nicht weiter zu stören. Auch dass die Brutzeit bereits begonnen hat und die Vögel sich den Weg zu den Brutplätzen durch die kreuz und quer liegenden Baumtrümmer bahnen müssen, interessiert niemanden.

Die Liste der Einträge in das Schwarzbuch des Artenschutzes im Jahn-Sportpark ließe sich beliebig lange fortsetzen: Habitate werden ersatzlos zerstört, Ausgleichsmaßnahmen werden nicht umgesetzt bzw. auf „später“ verschoben, Kartierungen von Vögeln und Fledermäusen sowie ihren Habitaten sind unvollständig, Untersuchungen der Bäume erfolgen nicht methodengerecht.

Auch im angrenzenden Mauerpark sowie am Falkplatz finden derzeit Rodungen und Eingriffe in die Vegetation statt, die in Frage kommenden Ausgleichsflächen schrumpfen also von allen Seiten. Aber auch hier scheint die Maxime zu gelten: „Die Spatzen können doch woanders hinfliegen“.

Fazit: Es deutet nichts darauf hin, dass der Senat den Natur- und Artenschutz künftig besser berücksichtigen wird. Rechtlich gilt das Gebot des Vorrangs der Vermeidung. Wenn also wegen des Abrissstopps nicht gefällt werden muss, ist dies zu unterlassen. Ebenso dürfen geschützte Lebensstätten nicht zerstört werden, ohne dass der vorgeschriebene Ausgleich erfolgt ist und die betroffenen Tierarten vollständig erfasst wurden.

Wer sagt es den nicht doofen Bauleuten der regierenden Abbruchkoalition?
Wir bleiben dran.

Gericht entscheidet für den Artenschutz im Jahn-Sportpark

Gericht entscheidet für den Artenschutz im Jahn-Sportpark

NaturFreunde Berlin und BI Jahnsportpark stoppen den Abriss der Westtribüne: Laut Gerichtsbeschluss können Abrissarbeiten frühestens im Oktober 2025 begonnen werden.

Im Tauziehen um den Artenschutz im Jahn-Sportpark konnte der nächste Vernichtungsschlag abgewendet werden: Ende Januar hatte die Senatsverwaltung den Antrag gestellt, doch noch schnell vor Beginn der Brutzeit im März die Westtribüne abzureißen, was zu einer Zerstörung der Niststätten der größten Sperlingskolonie und aller Fledermausquartiere im Stadion geführt hätte.

In seinem Beschluss vom 13.02.2025 hat das Berliner Verwaltungsgericht dem Senat nun untersagt, mit Abrissarbeiten an weiteren Gebäuden im Jahn-Sportpark zu beginnen. Die Kammer kritisiert u.a. das unzureichende Kompensationsverhältnis der Ersatzniststätten, die fortlaufenden und nicht nachvollziehbaren Änderungen des Ausgleichskonzepts und die zu späte Bereitstellung der CEF-Maßnahmen – obwohl in dem vom Senat selbst vorgelegten Konzept diese mit einem Jahr Vorlauf umzusetzen waren.

Erneut hat Senator Gaebler versucht, zusammen mit dem beauftragten Gutachterbüro das vorgeschriebene Prüfverfahren der Naturschutzbehörde zu übergehen und mit dem Abriss vollendete Fakten zu schaffen. Wieder sollte – wie so oft in Berlin – der Artenschutz hinter den (angeblichen) Bauzwängen zurückstehen. Hektischer Aktionismus und wildes Rumgemurkse mit Holzbrettern konnten aber auch das Gericht nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Senat es jahrelang versäumt hat, rechtzeitig geeignete und den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Ersatzmaßnahmen bereitzustellen.

Faktisch sind die von der Senatsverwaltung auf die Schnelle als Ersatzniststätten aufgestellten Bretterbuden für Vögel und Fledermäuse vollkommen ungeeignet, ein konsistentes artenschutzrechtliches Ausgleichskonzept fehlt nach wie vor. All das wäre mit sorgfältiger Planung möglich gewesen und es freut uns sehr, dass das Verwaltungsgericht diesem beschämenden Wirken Einhalt geboten hat.

Die Bürgerinitiative Jahnsportpark und die NaturFreunde werden sich auch in Zukunft für eine natur- und klimagerechte Gestaltung des Sportparks einsetzen. Wir werden weiterhin für professionelle und wirkungsvolle Ersatzmaßnahmen für die Vögel sowie für echten Artenschutz im Jahn-Sportpark kämpfen.

Gemeinsam lehnen sie das überdimensionierte Prestigeprojekt ab und fordern stattdessen einen komplett neuen Planungsansatz. Die Planungen des Senats sind klima- und finanzpolitisch vollkommen aus der Zeit gefallen, die Prioritäten bei der Finanzmittelallokation mehr als fragwürdig.

Die Bürgerinitiative Jahnsportpark und die NaturFreunde fordern eine behutsame Einbettung des Breiten- und Inklusionssports auf dem gesamten Areal, einschließlich des Inneren des Stadions. Dieses sollte so schnell wie möglich für eine sportliche Zwischennutzung geöffnet werden.

Die Bürgerinitiative Jahnsportpark und die NaturFreunde halten das Vorhaben eines Stadionneubaus für einen Verstoß gegen das Abfallwirtschaftskonzept des Senats, die Charta für das Berliner Stadtgrün, den Stadtentwicklungsplan (StEP) Klima und das Schwammstadtkonzept. Es steht im Widerspruch zur Klimanotlage und den Zielen der Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Klimaneutralität. Alle drei geplanten Neubauten auf dem Gelände sind zu hinterfragen.

Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Abriss der Osttribüne

Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Abriss der Osttribüne

NaturFreunde prüfen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht

Mit Beschluss vom 4. November 2024 hat das Verwaltungsgericht Berlin den begonnenen Abrissarbeiten am Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadion bis Ende September 2025 einen Riegel vorgeschoben. Es sah die europa- und bundesrechtlich verpflichtenden Artenschutzmaßnahmen zur Sicherstellung der dauerhaften ökologischen Funktion (CEF-Maßnahmen) als nicht umgesetzt an. Der diesbezügliche Antrag der NaturFreunde Berlin hatte auf ganzer Linie Erfolg.

In seiner heutigen Entscheidung zu einem Änderungsantrag der Senatsverwaltung hat das Verwaltungsgericht den Abriss der Haupttribüne von diesem Beschluss ausgenommen. Begründet wurde das u.a. mit dem Erfolg der bisher erfolgten CEF-Maßnahmen. Diese Begründung ist für uns nicht nachvollziehbar.
Artenschutz nach Gutsherrenart

Seit 2020 waren der Senatsverwaltung die für das Stadiongebäude bewohnenden Vögel und Fledermäuse durchzuführenden CEF-Maßnahmen bekannt. Noch im aktualisierten Artenschutzbeitrag von 2024, der auch Grundlage der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bebauungsplanverfahren war, beruhte das Konzept rechtssicher auf einer Liste von CEF-Maßnahmen, die vor Beginn der letzten Brutperiode vor dem geplanten Abriss umzusetzen waren. Das wäre der 29.02.2024 gewesen.

Nach dem VG-Beschluss vom November wurden windschiefe Sperlingstürme und Do-it-yourself-Bretterwände aufgestellt. Der Nachweis der Wirksamkeit dieser Maßnahmen für die geschützten Zielarten wurde jedoch nicht erbracht. Der Senat behauptet zwar, die angebrachten Niststätten seien zu 100% angenommen, ein fachkundiges Monitoring muss aber während der Brutperiode erfolgen und wurde nicht vorgelegt.

Trotzdem hat die Bauherrin die wesentlichen Festlegungen zu den CEF-Maßnahmen umgestoßen und sich für das Aufstellen weiterer dysfunktionaler und ungeschützter Bretterwände entschieden. Damit sollen selbstverschuldete Verzögerungen des Bauvorhabens vermieden werden – unter Missachtung der geltenden artenschutzrechtlichen Vorschriften.

Die NaturFreunde Berlin und die BI Jahnsportpark werden jetzt weitere rechtliche Schritte prüfen.

Teures Spiel mit vielen Verlierern

Auch mit Blick auf die prekäre Haushaltslage bleibt das Vorgehen der schwarz-roten Landesregierung rätselhaft. Für ein überdimensioniertes Stadion für einen Fußballverein, den es nicht gibt, für einen Bezirk, der es nicht braucht, für Inklusionssport, der ganz andere Bedarfe hat, für ein solches Denkmal der Sportfunktionäre soll es mehr als 200 Mio. € geben. Mitten in der Einspardebatte ist das Budget nochmals kräftig aufgestockt worden – für das Stadion, nicht für den Inklusionssportpark.

Bausenator Gaebler hat in mehreren Äußerungen im Parlament deutlich gemacht, dass es ihm vorrangig darum geht, die aufmüpfige Anwohnerschaft mundtot zu machen. Er riskiert eine Bauruine, die für Jahre eine Nutzung der Sportflächen unmöglich macht. Statt für den Sport kämpft Gaebler für seine Eitelkeit.

Die BI Jahnsportpark setzt sich weiter für eine vernünftige, kostengünstige und nachhaltige Entwicklung des Sportparks, unter Berücksichtigung der Inklusion, der Stadtnatur, der Bausubstanz und des Klimaschutzes ein.

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