von Redaktion | Dez. 16, 2024 | Aktuelles
180 Spenden, über 8.000€ für den Eilantrag auf Einhaltung der Artenschutzanforderungen und sofortigen Stopp der begonnenen Abrissarbeiten – Ihr seid großartig! Tausend Dank!
Dennoch ist seit vergangener Woche klar, dass der Berliner Bausenator Gaebler (SPD), trotz des gerichtlich verfügten Abrissstops vom 04.11.2024, das Jahnstadion Anfang 2025 abreißen lassen will. Dafür sollen zum Jahresbeginn Bäume v.a. am Südhang gefällt werden. Trotz einschneidender Berliner Sparmaßnahmen will man das 300 Millionen €-Grab so schnell wie möglich schaufeln und unwiderrufliche Tatsachen schaffen. Die Abrissfinanzierung dafür soll am 19.12.2024 im Abgeordnetenhaus beschlossen werden.
Schreibt den Haushaltspolitiker:innen aller Parteien – fragt sie, wie die finanziellen Mittel für den Abriss angesichts der vielen schmerzhaften Einschnitte im Sozialbereich, bei Bildung, Kultur und ÖPNV zu rechtfertigen sind. Die E-Mail-Adressen findet Ihr unter www.parlament-berlin.de/Ausschuesse/19-hauptausschuss (Bereich “Mitglieder”).
Hintergründe zur aktuellen Situation:
Mit Eurer Unterstützung ist es den NaturFreunden Berlin als Antragstellerin in Zusammenarbeit mit der BI Jahnsportpark gelungen, einen vollen Erfolg zu erzielen. Die Abrissarbeiten mussten gestoppt werden – an der Haupttribüne, an der Gegentribüne, und sogar an einigen Nebengebäuden.
Dieser eindeutige Gerichtsentscheid dürfte zusammen mit den über 15.000 Unterschriften der Petition gegen den Abriss die Haushälter der Regierungskoalition dazu bewogen haben, die für 2025 vorgesehenen Haushaltsmittel für den Abriss (3,95 Mio. €) und die weitere Planung sowie für erste Baumaßnahmen (20 Mio. €) aus dem Haushalt zu streichen. Insgesamt soll das Projekt deutlich unter 300 Mio. €, möglichst eher 250 Mio. € kosten – alles sehr vernünftig.
Dieser Erfolg droht allerdings von kurzer Dauer zu sein, denn zwischen der ersten und zweiten Lesung des Haushalts hat die Regierungskoalition einen Änderungsantrag eingebracht, der am 11.12. vom Haushaltsausschuss angenommen wurde. Demnach werden die Abrissmittel doch zur Verfügung gestellt und zusätzlich fast 9 Mio. € für die sog. Baufeldfreimachung – das ist der Abtrag von ca. 1/3 des Schuttwalls in 2026/27. Am 19.12. wird im Plenum des Abgeordnetenhauses der Haushalt in 2. Lesung verabschiedet und damit rechtskräftig.
Gleichzeitig hat die Senatsverwaltung beim Verwaltungsgericht einen Änderungsantrag eingereicht. Auf Grundlage ihrer hastig und unzureichend nachgebesserten Artenschutzmaßnahmen soll das VG den Abriss der Haupttribüne zulassen.
Bausenator Gaebler hat in mehreren Äußerungen im Parlament deutlich gemacht, dass es ihm vorrangig darum geht, die aufmüpfige Anwohnerschaft mundtot zu machen. Zu diesem Zweck will er schnellstmöglich eine Schneise maximaler Verwüstung ziehen:
- bereits Anfang 2025 das Haupttribünengebäude abreißen lassen,
- Bäume v.a. am Südhang fällen lassen,
- ab 2026 etwa 60.000 Kubikmeter vom Wall abtragen und
- die Sportwiese mit einem Kunststoffplatz versiegeln lassen.
Damit hat er sich entlarvt – nach unserem Eindruck geht es ihm nicht um Inklusion, ihm scheint es nur noch gegen die Bürgerschaft und um das überdimensionierte Stadion zu gehen. Falls danach noch Geld übrig sein sollte, kann der Rest für Inklusionssport investiert werden.
Düpiert sind die ansässigen Sportvereine, die das Stadion nicht benötigen, sich aber zehn Jahre lang vor den Karren haben spannen lassen. Jetzt steckt der Gaeblersche Karren im Dreck. Was nun?
Wir meinen:
- Die Haushaltspolitiker:innen aller Parteien müssen sich fragen, ob sie diese Änderung angesichts der vielen schmerzhaften Einschnitte im Sozialbereich, bei Bildung, Kultur, ÖPNV, usw. verantworten können. Stellt Ihnen diese Frage! Die E-Mail-Adressen findet Ihr unter www.parlament-berlin.de/Ausschuesse/19-hauptausschuss, dort unter Mitglieder.
- Die Vereine müssen sich endlich aus dem Klammergriff des Landessportbundes lösen und ihre eigenen Interessen vertreten: Für Inklusions- und Breitensport, gegen ein Stadion, das dort und in dieser Größe niemand braucht – außer den Sportfunktionären.
- Die BI Jahnsportpark wird sich weiter für eine Umplanung des Stadions zugunsten des Jahnsportparks einsetzen und die NaturFreunde Berlin beim Gerichtsverfahren zum Artenschutz inhaltlich unterstützen. Wenn Ihr uns dabei weiterhin unterstützt, dann sind wir gemeinsam stark!
Was kannst Du tun?
von Redaktion | Nov. 5, 2024 | Presse
Wegweisende Entscheidung des Verwaltungsgerichts stärkt Artenschutz
Die NaturFreunde Berlin und die BI Jahnsportpark begrüßen das richtungsweisende Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, das den Abriss des Jahnstadions aus artenschutzrechtlichen Gründen gestoppt hat. Der Gerichtsbeschluss hat dabei die umfangreiche Stellungnahme der AG Artenschutz der NaturFreunde positiv gewürdigt, in der u.a. die fehlende Umsetzung vorgeschriebener Ausgleichsmaßnahmen (sog. CEF-Maßnahmen) bemängelt wurde – eine Forderung, die der Berliner Senat bislang ignoriert hatte.
In einem Eilantrag forderten die NaturFreunde Berlin, dass die Abrissarbeiten erst nach Durchführung wirksamer Schutzmaßnahmen oder durch eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung weitergeführt werden dürfen. „Artenschutz muss auch in der Stadt konsequent umgesetzt werden,“ so die NaturFreunde Berlin. „Städte spielen eine zentrale Rolle für den Schutz der Biologischen Vielfalt. Sie ist kein Luxus, sondern essentiell für den Erhalt intakter Ökosysteme und für die Lebensqualität der Menschen.“
Der Spatz, einst ein häufiger Stadtbewohner, ist inzwischen zum Symbol für den Rückgang städtischer Artenvielfalt geworden. Dieser robuste kleine Vogel leidet zunehmend unter Brutstätten- und Grünflächenverlust, die Populationen schwinden bundesweit. Sein Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, auch in Städten Lebensräume für Tiere zu schaffen und zu schützen. Der Spatz erinnert uns daran, dass Artenschutz alle Lebensräume einschließt – vom Wald bis zur Großstadt. Ein grüner, naturnaher Jahnsportpark könnte diesen Bedarf decken, indem er nachhaltige Baukonzepte mit sportlicher Nutzung kombiniert und so dem Flächenverbrauch und Verlust von Lebensräumen entgegenwirkt.
Der Schutz der Artenvielfalt gerade in den Städten gehört genau wie das Bauen im Bestand, die Reduzierung von Abrissen, Baumfällungen, Bodenversiegelung und Materialverbrauch, das Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen u.v.m. zu den zentralen Themen der Bauwende. Biodiversität in urbanen Gebieten verbessert das Mikroklima, bietet natürliche Schädlingsbekämpfung und erhöht die Resilienz gegen den Klimawandel. Das Projekt Jahn-Sportpark ist in dieser Hinsicht nicht zeitgemäß und hat die Bauwende noch nicht vollzogen. Dazu besteht jetzt Gelegenheit.
Die Entscheidung des Gerichts sendet eine klare Botschaft: Berlin muss sich stärker zum Schutz und zur Förderung der Artenvielfalt bekennen. Das Projekt Jahn-Sportpark muss auf den Prüfstand: Nicht nur aus Arten-, Natur- und Klimaschutzgründen ist der Stadion-Abriss ein Irrweg, auch finanziell ist das Projekt aus dem Ruder gelaufen und unverhältnismäßig teuer geworden.
Eine nachhaltige Neugestaltung des Sportparks, die sowohl die Bedürfnisse der sportlichen Nutzung als auch die Erhaltung der Natur berücksichtigt, ist möglich. NaturFreunde Berlin und die Bürgerinitiative Jahnsportpark werden sich weiterhin dafür einsetzen.
von Redaktion | Okt. 22, 2024 | Aktuelles
Die Berliner Senatsverwaltung hat am 08.10.2024 mit dem Abriss des Stadiongebäudes im Jahn-Sportpark begonnen, um an gleicher Stelle ein unnötig teures, neues Stadion zu bauen. Bisher wurden nur das Kassenhäuschen, zwei Treppen, eine Rampe und ein Vordach abgerissen. Das denkmalwürdige Haupttribünengebäude steht weiterhin.
Wir setzen uns für eine naturverträgliche, klimagerechte und soziale Umplanung des Vorhabens ein. Insbesondere in der jetzigen, finanziell angespannten Situation brauchen wir nachhaltige Investitionen in die Zukunft und nicht aus der Zeit gefallene Prestige-Projekte. Der sinnlose Abriss muss gestoppt werden!
Leider lies sich der Senat bisher nicht von unseren Argumenten überzeugen, sondern hat den Stadionabriss unter Missachtung von wichtigen Anforderungen des Artenschutzes begonnen. Daher ziehen wir vor Gericht.
Mit unserer Unterstützung klagt der Naturschutzverband NaturFreunde Landesverband Berlin vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen den Abriss des Stadiongebäudes sowie gegen die geplanten Rodungen von Bäumen und Sträuchern im Jahn-Sportpark. Das wird voraussichtlich hohe Anwalts- und Gerichtskosten auslösen.
Das Gerichtsverfahren wird einige Zeit in Anspruch nehmen und es ist nicht ausgeschlossen, dass wir die nächsthöhere Instanz werden anrufen müssen. Das wird voraussichtlich hohe Anwalts- und Gerichtskosten auslösen, daher sammeln wir nun Spenden.
Seid dabei, unterstützt uns mit Spenden!
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von Redaktion | Okt. 10, 2024 | Presse
Rechnung der Sportverbände geht nicht auf:
Der teure Stadionneubau durchkreuzt die Realisierung des Inklusion-Sportparks
Der Aufruf der Sportverbände ist emotional nachvollziehbar, enthält aber eine Reihe an Fehlannahmen, die einen sachlichen Ansatz vermissen lassen. In der aktuellen Haushaltslage ist die Umsetzung von Bauabschnitt 3 nicht realistisch, erst recht nicht, wenn vorher das bestehende Stadion abgerissen werden und ein Neubau umgesetzt werden soll.
Die Kosten für Abriss (1. BA 20 Mio.) und Neubau (2. BA 175 Mio.) des Stadions sind so gestiegen, dass die finanziellen Mittel für die Neugestaltung des Sportparks (3. BA 119 Mio.) nicht mehr zur Verfügung stehen wird.
Die Sportanlagen, die bei der Neugestaltung des Sportparks errichtet werden sollen, sind/wären dagegen für die Sportvereine nutzbar, die sich für Inklusion und Breitensport einsetzen. Der Stadion-Neubau selbst bringt keine Verbesserung für die Vereine vor Ort, er schlägt nur ein so tiefes Loch in die Landeskasse, dass ein Inklusions-Sportpark in noch weitere Ferne rückt.
Anstatt sich mit der Haushaltslage und aktuell falschen Ausrichtung des Sportparks auseinander zu setzen und von der Politik eine Korrektur der Prioritäten zu fordern, verbreiten die Vereine weiter die Mär vom Inklusionspark. Die Sportverbände mobilisieren ihre Mitglieder, um für ein völlig überdimensioniertes Fußballstadion auf die Straße zu gehen. Kinder, Jugendliche und Menschen mit Inklusionsbedarf werden auf die Straße gebeten, um ein ca. 200 Mio. teures Fußballstadion zu fordern – in Zeiten, in denen in Jugendeinrichtungen und Schulen gespart wird, bis es kracht.
Ein Inklusionspark entsteht erst dann, wenn die Senatsverwaltung ihre Prioritäten ändert und den unnötig teuren Neubau absagt, um die finanziellen Ressourcen in den Sportpark zu investieren – dort, wo die Inklusion tagtäglich stattfindet.
von Redaktion | Okt. 7, 2024 | Presse
Der Umweltverband NaturFreunde Berlin wird einen Eilantrag an das Berliner Verwaltungsgericht stellen, um Abrissarbeiten am Stadion zu stoppen, bis der Artenschutz im Jahn-Sportpark ausreichend berücksichtigt worden ist. Die Bürgerinitiative Jahnsportpark schließt sich dieser Initiative an.
Seit 2020 liegt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein von ihr selbst beauftragtes Artenschutz- Gutachten für den Jahn-Sportpark vor. Seit vier Jahren muss ihr daher die hohe Bedeutung sowohl der Gebäude als auch der angrenzenden Bestandsbäume und -büsche für europarechtlich geschützte Vogelarten und Fledermäuse bekannt sein. Erfasst wurden nämlich bis zu 25 Brutvogel- und neun von 16 der in Berlin vorkommenden Fledermausarten.
Im Zuge des geplanten Stadionabrisses kommt es zum Verlust einer hohen Anzahl von Brutplätzen am Stadion, an der Westtribüne und den Nebengebäuden. 4.100 qm artenschutzrelevante Grünflächen sollen versiegelt und für den Stadionneubau ca. 50 Bäume gefällt werden. Trotz des für den 07.10.2024 anvisierten Baubeginns fehlen derzeit > 359 Nisthöhlen und Quartiere für Vögel und Fledermäuse, die laut Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag vom Juli 2024 „bis spätestens 28.02. diesen Jahres“ vorgezogen als Ausgleichs-Maßnahmen zu realisieren waren.
Dabei handelt es sich um sogenannte CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionalitymeasures, d.h. Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion von Ruheund Fortpflanzungsstätten). „Die gesetzliche Grundlage in Deutschland ergibt sich aus § 44 Abs. 5 […] Bundesnaturschutzgesetz […]. Entscheidendes Kriterium für die Wirksamkeit solcher Maßnahmen ist, dass sie vor einem Eingriff in direkter funktionaler Beziehung durchgeführt werden. Eine ökologisch-funktionale Kontinuität soll ohne zeitliche Lücke gewährleistet werden. Es handelt sich um eine zeitlich vorgezogene Ausgleichsmaßnahme.“
Die BI Jahnsportpark kann nicht nachvollziehen, weshalb die Senatsverwaltung – übrigens entgegen der Aussage des Bausenators Gaebler im Sportausschuss am 13.09.2024 – in all den Jahren ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Es wurden weder wirksame Artenschutzmaßnahmen zum Erhalt von Höhlenbrütern und Fledermäusen getroffen noch entsprechende Ausnahmegenehmigungen eingeholt, obwohl ein von der Senatsverwaltung selbst beauftragtes Gutachten dies als erforderlich ansieht.
Der Umweltverband NaturFreunde Berlin wird daher einen Eilantrag an das Berliner Verwaltungsgericht stellen, um Abrissarbeiten am Stadion zu stoppen, bis der Artenschutz ausreichend berücksichtigt worden ist.
Die NaturFreunde kritisieren, dass seit mehr als vier Jahren die artenschutzrechtlichen und fachlichen Erfordernisse, wie das Aufstellen von Sperlingstürmen und Anbringen von Fledermausquartieren hinreichend bekannt sind, die zuständige Senatsverwaltung aber in all der Zeit nicht fähig oder willens gewesen sei, die gesetzlich vorgeschriebenen Vermeidungsmaßnahmen für den Artenschutz zu treffen.
Rechtzeitige Ausgleichsmaßnahmen und Nachpflanzungen sind die Voraussetzung, um Berlins Artenvielfalt im Zuge der flächigen baulichen Umgestaltungen zu erhalten. Hierzu hat Berlin sogar eine eigene Verpflichtung abgegeben. Die Bürgerinitiative Jahnsportpark und der Verband betonen, dass sie sich nicht generell gegen eine Bebauung wenden und schon gar nicht gegen die berechtigten Belange der Inklusion bzw. des Inklusionssports. Sie fordern jedoch ein rechtskonformes Prüf- und Genehmigungsverfahren, in dem die Belange der Anwohner*innen sowie die von Natur- und Umweltschutz ausreichend berücksichtigt werden. Das ist nichts weiter als die Einhaltung geltenden Rechts – eigentlich eine Selbstverständlichkeit.