Schneise der Verwüstung im Jahn-Sportpark – Senatsverwaltung auf Rachefeldzug gegen Spatzen?

Schneise der Verwüstung im Jahn-Sportpark – Senatsverwaltung auf Rachefeldzug gegen Spatzen?

Der Senat ist gerade wegen mangelnder Beachtung artenschutzrechtlicher Vorschriften vor Gericht zweimal gescheitert. Dies hat ihn indes nicht davon abgehalten, rücksichtlos zu einem brachialen Kahlschlag am Jahn-Stadion auszuholen.

So fielen am 22.02.2025 in einer überstürzten Aktion über 30 Bäume und flächig Hecken den Senatssägen zum Opfer. Dabei handelt es sich bei der zerstörten Vegetation – auch laut Gutachten des Senats! – um gesetzlich geschützte Ruhestätten und Nahrungshabitate von Haussperlingen und anderen Vögeln. Diese befinden sich in unmittelbarer Umgebung der bis Oktober unter gerichtlichem Abrissstopp stehenden Brutplätze an Stadiongebäuden und der eilig aufgestellten Bretterwände mit Nistkästen, die nun samt Ausgleichskonzept praktisch wertlos sind. Klare Haltung der Senatsverwaltung: Die Spatzen müssen weg, nichts soll mehr dem „Leuchtturm der Inklusion“ im Weg stehen.

Der Senat setzt erneut auf die bewährte Taktik, Fakten zu schaffen. Dass dabei gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen wird, weil die erforderlichen Ausgleichspflanzungen bisher nicht erfolgt sind, scheint die nicht doofen Bauleute der Berliner Abbruchkoalition nicht weiter zu stören. Auch dass die Brutzeit bereits begonnen hat und die Vögel sich den Weg zu den Brutplätzen durch die kreuz und quer liegenden Baumtrümmer bahnen müssen, interessiert niemanden.

Die Liste der Einträge in das Schwarzbuch des Artenschutzes im Jahn-Sportpark ließe sich beliebig lange fortsetzen: Habitate werden ersatzlos zerstört, Ausgleichsmaßnahmen werden nicht umgesetzt bzw. auf „später“ verschoben, Kartierungen von Vögeln und Fledermäusen sowie ihren Habitaten sind unvollständig, Untersuchungen der Bäume erfolgen nicht methodengerecht.

Auch im angrenzenden Mauerpark sowie am Falkplatz finden derzeit Rodungen und Eingriffe in die Vegetation statt, die in Frage kommenden Ausgleichsflächen schrumpfen also von allen Seiten. Aber auch hier scheint die Maxime zu gelten: „Die Spatzen können doch woanders hinfliegen“.

Fazit: Es deutet nichts darauf hin, dass der Senat den Natur- und Artenschutz künftig besser berücksichtigen wird. Rechtlich gilt das Gebot des Vorrangs der Vermeidung. Wenn also wegen des Abrissstopps nicht gefällt werden muss, ist dies zu unterlassen. Ebenso dürfen geschützte Lebensstätten nicht zerstört werden, ohne dass der vorgeschriebene Ausgleich erfolgt ist und die betroffenen Tierarten vollständig erfasst wurden.

Wer sagt es den nicht doofen Bauleuten der regierenden Abbruchkoalition?
Wir bleiben dran.

Gericht entscheidet für den Artenschutz im Jahn-Sportpark

Gericht entscheidet für den Artenschutz im Jahn-Sportpark

NaturFreunde Berlin und BI Jahnsportpark stoppen den Abriss der Westtribüne: Laut Gerichtsbeschluss können Abrissarbeiten frühestens im Oktober 2025 begonnen werden.

Im Tauziehen um den Artenschutz im Jahn-Sportpark konnte der nächste Vernichtungsschlag abgewendet werden: Ende Januar hatte die Senatsverwaltung den Antrag gestellt, doch noch schnell vor Beginn der Brutzeit im März die Westtribüne abzureißen, was zu einer Zerstörung der Niststätten der größten Sperlingskolonie und aller Fledermausquartiere im Stadion geführt hätte.

In seinem Beschluss vom 13.02.2025 hat das Berliner Verwaltungsgericht dem Senat nun untersagt, mit Abrissarbeiten an weiteren Gebäuden im Jahn-Sportpark zu beginnen. Die Kammer kritisiert u.a. das unzureichende Kompensationsverhältnis der Ersatzniststätten, die fortlaufenden und nicht nachvollziehbaren Änderungen des Ausgleichskonzepts und die zu späte Bereitstellung der CEF-Maßnahmen – obwohl in dem vom Senat selbst vorgelegten Konzept diese mit einem Jahr Vorlauf umzusetzen waren.

Erneut hat Senator Gaebler versucht, zusammen mit dem beauftragten Gutachterbüro das vorgeschriebene Prüfverfahren der Naturschutzbehörde zu übergehen und mit dem Abriss vollendete Fakten zu schaffen. Wieder sollte – wie so oft in Berlin – der Artenschutz hinter den (angeblichen) Bauzwängen zurückstehen. Hektischer Aktionismus und wildes Rumgemurkse mit Holzbrettern konnten aber auch das Gericht nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Senat es jahrelang versäumt hat, rechtzeitig geeignete und den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Ersatzmaßnahmen bereitzustellen.

Faktisch sind die von der Senatsverwaltung auf die Schnelle als Ersatzniststätten aufgestellten Bretterbuden für Vögel und Fledermäuse vollkommen ungeeignet, ein konsistentes artenschutzrechtliches Ausgleichskonzept fehlt nach wie vor. All das wäre mit sorgfältiger Planung möglich gewesen und es freut uns sehr, dass das Verwaltungsgericht diesem beschämenden Wirken Einhalt geboten hat.

Die Bürgerinitiative Jahnsportpark und die NaturFreunde werden sich auch in Zukunft für eine natur- und klimagerechte Gestaltung des Sportparks einsetzen. Wir werden weiterhin für professionelle und wirkungsvolle Ersatzmaßnahmen für die Vögel sowie für echten Artenschutz im Jahn-Sportpark kämpfen.

Gemeinsam lehnen sie das überdimensionierte Prestigeprojekt ab und fordern stattdessen einen komplett neuen Planungsansatz. Die Planungen des Senats sind klima- und finanzpolitisch vollkommen aus der Zeit gefallen, die Prioritäten bei der Finanzmittelallokation mehr als fragwürdig.

Die Bürgerinitiative Jahnsportpark und die NaturFreunde fordern eine behutsame Einbettung des Breiten- und Inklusionssports auf dem gesamten Areal, einschließlich des Inneren des Stadions. Dieses sollte so schnell wie möglich für eine sportliche Zwischennutzung geöffnet werden.

Die Bürgerinitiative Jahnsportpark und die NaturFreunde halten das Vorhaben eines Stadionneubaus für einen Verstoß gegen das Abfallwirtschaftskonzept des Senats, die Charta für das Berliner Stadtgrün, den Stadtentwicklungsplan (StEP) Klima und das Schwammstadtkonzept. Es steht im Widerspruch zur Klimanotlage und den Zielen der Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Klimaneutralität. Alle drei geplanten Neubauten auf dem Gelände sind zu hinterfragen.

Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Abriss der Osttribüne

Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Abriss der Osttribüne

NaturFreunde prüfen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht

Mit Beschluss vom 4. November 2024 hat das Verwaltungsgericht Berlin den begonnenen Abrissarbeiten am Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadion bis Ende September 2025 einen Riegel vorgeschoben. Es sah die europa- und bundesrechtlich verpflichtenden Artenschutzmaßnahmen zur Sicherstellung der dauerhaften ökologischen Funktion (CEF-Maßnahmen) als nicht umgesetzt an. Der diesbezügliche Antrag der NaturFreunde Berlin hatte auf ganzer Linie Erfolg.

In seiner heutigen Entscheidung zu einem Änderungsantrag der Senatsverwaltung hat das Verwaltungsgericht den Abriss der Haupttribüne von diesem Beschluss ausgenommen. Begründet wurde das u.a. mit dem Erfolg der bisher erfolgten CEF-Maßnahmen. Diese Begründung ist für uns nicht nachvollziehbar.
Artenschutz nach Gutsherrenart

Seit 2020 waren der Senatsverwaltung die für das Stadiongebäude bewohnenden Vögel und Fledermäuse durchzuführenden CEF-Maßnahmen bekannt. Noch im aktualisierten Artenschutzbeitrag von 2024, der auch Grundlage der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bebauungsplanverfahren war, beruhte das Konzept rechtssicher auf einer Liste von CEF-Maßnahmen, die vor Beginn der letzten Brutperiode vor dem geplanten Abriss umzusetzen waren. Das wäre der 29.02.2024 gewesen.

Nach dem VG-Beschluss vom November wurden windschiefe Sperlingstürme und Do-it-yourself-Bretterwände aufgestellt. Der Nachweis der Wirksamkeit dieser Maßnahmen für die geschützten Zielarten wurde jedoch nicht erbracht. Der Senat behauptet zwar, die angebrachten Niststätten seien zu 100% angenommen, ein fachkundiges Monitoring muss aber während der Brutperiode erfolgen und wurde nicht vorgelegt.

Trotzdem hat die Bauherrin die wesentlichen Festlegungen zu den CEF-Maßnahmen umgestoßen und sich für das Aufstellen weiterer dysfunktionaler und ungeschützter Bretterwände entschieden. Damit sollen selbstverschuldete Verzögerungen des Bauvorhabens vermieden werden – unter Missachtung der geltenden artenschutzrechtlichen Vorschriften.

Die NaturFreunde Berlin und die BI Jahnsportpark werden jetzt weitere rechtliche Schritte prüfen.

Teures Spiel mit vielen Verlierern

Auch mit Blick auf die prekäre Haushaltslage bleibt das Vorgehen der schwarz-roten Landesregierung rätselhaft. Für ein überdimensioniertes Stadion für einen Fußballverein, den es nicht gibt, für einen Bezirk, der es nicht braucht, für Inklusionssport, der ganz andere Bedarfe hat, für ein solches Denkmal der Sportfunktionäre soll es mehr als 200 Mio. € geben. Mitten in der Einspardebatte ist das Budget nochmals kräftig aufgestockt worden – für das Stadion, nicht für den Inklusionssportpark.

Bausenator Gaebler hat in mehreren Äußerungen im Parlament deutlich gemacht, dass es ihm vorrangig darum geht, die aufmüpfige Anwohnerschaft mundtot zu machen. Er riskiert eine Bauruine, die für Jahre eine Nutzung der Sportflächen unmöglich macht. Statt für den Sport kämpft Gaebler für seine Eitelkeit.

Die BI Jahnsportpark setzt sich weiter für eine vernünftige, kostengünstige und nachhaltige Entwicklung des Sportparks, unter Berücksichtigung der Inklusion, der Stadtnatur, der Bausubstanz und des Klimaschutzes ein.

Trotz gerichtlichem Stopps will Senator Gaebler (SPD) eine Schneise maximaler Verwüstung durch den Sportpark ziehen

Trotz gerichtlichem Stopps will Senator Gaebler (SPD) eine Schneise maximaler Verwüstung durch den Sportpark ziehen

180 Spenden, über 8.000€ für den Eilantrag auf Einhaltung der Artenschutzanforderungen und sofortigen Stopp der begonnenen Abrissarbeiten – Ihr seid großartig! Tausend Dank!

Dennoch ist seit vergangener Woche klar, dass der Berliner Bausenator Gaebler (SPD), trotz des gerichtlich verfügten Abrissstops vom 04.11.2024, das Jahnstadion Anfang 2025 abreißen lassen will. Dafür sollen zum Jahresbeginn Bäume v.a. am Südhang gefällt werden. Trotz einschneidender Berliner Sparmaßnahmen will man das 300 Millionen €-Grab so schnell wie möglich schaufeln und unwiderrufliche Tatsachen schaffen. Die Abrissfinanzierung dafür soll am 19.12.2024 im Abgeordnetenhaus beschlossen werden.

Schreibt den Haushaltspolitiker:innen aller Parteien – fragt sie, wie die finanziellen Mittel für den Abriss angesichts der vielen schmerzhaften Einschnitte im Sozialbereich, bei Bildung, Kultur und ÖPNV zu rechtfertigen sind. Die E-Mail-Adressen findet Ihr unter www.parlament-berlin.de/Ausschuesse/19-hauptausschuss (Bereich “Mitglieder”).


Hintergründe zur aktuellen Situation:

Mit Eurer Unterstützung ist es den NaturFreunden Berlin als Antragstellerin in Zusammenarbeit mit der BI Jahnsportpark gelungen, einen vollen Erfolg zu erzielen. Die Abrissarbeiten mussten gestoppt werden – an der Haupttribüne, an der Gegentribüne, und sogar an einigen Nebengebäuden.

Dieser eindeutige Gerichtsentscheid dürfte zusammen mit den über 15.000 Unterschriften der Petition gegen den Abriss die Haushälter der Regierungskoalition dazu bewogen haben, die für 2025 vorgesehenen Haushaltsmittel für den Abriss (3,95 Mio. €) und die weitere Planung sowie für erste Baumaßnahmen (20 Mio. €) aus dem Haushalt zu streichen. Insgesamt soll das Projekt deutlich unter 300 Mio. €, möglichst eher 250 Mio. € kosten – alles sehr vernünftig.

Dieser Erfolg droht allerdings von kurzer Dauer zu sein, denn zwischen der ersten und zweiten Lesung des Haushalts hat die Regierungskoalition einen Änderungsantrag eingebracht, der am 11.12. vom Haushaltsausschuss angenommen wurde. Demnach werden die Abrissmittel doch zur Verfügung gestellt und zusätzlich fast 9 Mio. € für die sog. Baufeldfreimachung – das ist der Abtrag von ca. 1/3 des Schuttwalls in 2026/27. Am 19.12. wird im Plenum des Abgeordnetenhauses der Haushalt in 2. Lesung verabschiedet und damit rechtskräftig.

Gleichzeitig hat die Senatsverwaltung beim Verwaltungsgericht einen Änderungsantrag eingereicht. Auf Grundlage ihrer hastig und unzureichend nachgebesserten Artenschutzmaßnahmen soll das VG den Abriss der Haupttribüne zulassen.

Bausenator Gaebler hat in mehreren Äußerungen im Parlament deutlich gemacht, dass es ihm vorrangig darum geht, die aufmüpfige Anwohnerschaft mundtot zu machen. Zu diesem Zweck will er schnellstmöglich eine Schneise maximaler Verwüstung ziehen:

  • bereits Anfang 2025 das Haupttribünengebäude abreißen lassen,
  • Bäume v.a. am Südhang fällen lassen,
  • ab 2026 etwa 60.000 Kubikmeter vom Wall abtragen und
  • die Sportwiese mit einem Kunststoffplatz versiegeln lassen.

Damit hat er sich entlarvt – nach unserem Eindruck geht es ihm nicht um Inklusion, ihm scheint es nur noch gegen die Bürgerschaft und um das überdimensionierte Stadion zu gehen. Falls danach noch Geld übrig sein sollte, kann der Rest für Inklusionssport investiert werden.

Düpiert sind die ansässigen Sportvereine, die das Stadion nicht benötigen, sich aber zehn Jahre lang vor den Karren haben spannen lassen. Jetzt steckt der Gaeblersche Karren im Dreck. Was nun?


Wir meinen:

  • Die Haushaltspolitiker:innen aller Parteien müssen sich fragen, ob sie diese Änderung angesichts der vielen schmerzhaften Einschnitte im Sozialbereich, bei Bildung, Kultur, ÖPNV, usw. verantworten können. Stellt Ihnen diese Frage! Die E-Mail-Adressen findet Ihr unter www.parlament-berlin.de/Ausschuesse/19-hauptausschuss, dort unter Mitglieder.
  • Die Vereine müssen sich endlich aus dem Klammergriff des Landessportbundes lösen und ihre eigenen Interessen vertreten: Für Inklusions- und Breitensport, gegen ein Stadion, das dort und in dieser Größe niemand braucht – außer den Sportfunktionären.
  • Die BI Jahnsportpark wird sich weiter für eine Umplanung des Stadions zugunsten des Jahnsportparks einsetzen und die NaturFreunde Berlin beim Gerichtsverfahren zum Artenschutz inhaltlich unterstützen. Wenn Ihr uns dabei weiterhin unterstützt, dann sind wir gemeinsam stark!

Was kannst Du tun?

NaturFreunde Berlin und wir begrüßen Abriss-Stopp

NaturFreunde Berlin und wir begrüßen Abriss-Stopp

Wegweisende Entscheidung des Verwaltungsgerichts stärkt Artenschutz

Die NaturFreunde Berlin und die BI Jahnsportpark begrüßen das richtungsweisende Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, das den Abriss des Jahnstadions aus artenschutzrechtlichen Gründen gestoppt hat. Der Gerichtsbeschluss hat dabei die umfangreiche Stellungnahme der AG Artenschutz der NaturFreunde positiv gewürdigt, in der u.a. die fehlende Umsetzung vorgeschriebener Ausgleichsmaßnahmen (sog. CEF-Maßnahmen) bemängelt wurde – eine Forderung, die der Berliner Senat bislang ignoriert hatte.

In einem Eilantrag forderten die NaturFreunde Berlin, dass die Abrissarbeiten erst nach Durchführung wirksamer Schutzmaßnahmen oder durch eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung weitergeführt werden dürfen. „Artenschutz muss auch in der Stadt konsequent umgesetzt werden,“ so die NaturFreunde Berlin. „Städte spielen eine zentrale Rolle für den Schutz der Biologischen Vielfalt. Sie ist kein Luxus, sondern essentiell für den Erhalt intakter Ökosysteme und für die Lebensqualität der Menschen.“

Der Spatz, einst ein häufiger Stadtbewohner, ist inzwischen zum Symbol für den Rückgang städtischer Artenvielfalt geworden. Dieser robuste kleine Vogel leidet zunehmend unter Brutstätten- und Grünflächenverlust, die Populationen schwinden bundesweit. Sein Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, auch in Städten Lebensräume für Tiere zu schaffen und zu schützen. Der Spatz erinnert uns daran, dass Artenschutz alle Lebensräume einschließt – vom Wald bis zur Großstadt. Ein grüner, naturnaher Jahnsportpark könnte diesen Bedarf decken, indem er nachhaltige Baukonzepte mit sportlicher Nutzung kombiniert und so dem Flächenverbrauch und Verlust von Lebensräumen entgegenwirkt.

Der Schutz der Artenvielfalt gerade in den Städten gehört genau wie das Bauen im Bestand, die Reduzierung von Abrissen, Baumfällungen, Bodenversiegelung und Materialverbrauch, das Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen u.v.m. zu den zentralen Themen der Bauwende. Biodiversität in urbanen Gebieten verbessert das Mikroklima, bietet natürliche Schädlingsbekämpfung und erhöht die Resilienz gegen den Klimawandel. Das Projekt Jahn-Sportpark ist in dieser Hinsicht nicht zeitgemäß und hat die Bauwende noch nicht vollzogen. Dazu besteht jetzt Gelegenheit.

Die Entscheidung des Gerichts sendet eine klare Botschaft: Berlin muss sich stärker zum Schutz und zur Förderung der Artenvielfalt bekennen. Das Projekt Jahn-Sportpark muss auf den Prüfstand: Nicht nur aus Arten-, Natur- und Klimaschutzgründen ist der Stadion-Abriss ein Irrweg, auch finanziell ist das Projekt aus dem Ruder gelaufen und unverhältnismäßig teuer geworden.

Eine nachhaltige Neugestaltung des Sportparks, die sowohl die Bedürfnisse der sportlichen Nutzung als auch die Erhaltung der Natur berücksichtigt, ist möglich. NaturFreunde Berlin und die Bürgerinitiative Jahnsportpark werden sich weiterhin dafür einsetzen.

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